Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Straßenverlauf der Bundesstraßen in Wien

· V · BGBl. II Nr. 284/2001 · in Kraft seit 2001-08-11

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung beschreibt den Verlauf aller Bundesstraßen in Wien – sowohl der Autobahnen als auch der B-Straßen. Die B-Straßen wurden 2002 an das Land Wien übertragen, womit dieser Teil der Verordnung gegenstandslos wurde. Für die verbleibenden Autobahnen sind spätere Trassenverordnungen und technische Planungsunterlagen maßgebend; auch insoweit hat die über zwanzig Jahre alte Verordnung ihre operative Funktion verloren.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Straßenverlauf der Bundesstraßen in Wien BGBl. II Nr. 284/2001 11.08.2001 Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über den Straßenverlauf der Bundesstraßen in Wien StF: BGBl. II Nr. 284/2001 Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Die nähere Beschreibung der in den Verzeichnissen zum Bundesstraßengesetz 1971 enthaltenen Straßenzüge in Wien - soweit sie bereits unter Verkehr stehen - wird wie folgt festgelegt: Bundesstraßen A A 1 West Autobahn Anschlussstelle Auhof (von und zur B 1) - Landesgrenze Wien/Niederösterreich. A 2 Süd Autobahn Knoten Inzersdorf (von und zur A 23, B 17 und Sterngasse) - Landesgrenze Wien/Niederösterreich. A 4 Ost Autobahn Knoten Prater (von und zur A 23, B 221 und B 227) - Fahrverbindung über Autobahnstation Simmering (von und zur 7. Haidequerstraße) - Anschlussstelle Simmeringer Haide (von und zur B 228) - Landesgrenze Wien/Niederösterreich. A 21 Wiener Außenring Autobahn Landesgrenze Wien/Niederösterreich bei Brunn am Gebirge - Landesgrenze Wien/Niederösterreich bei Vösendorf. A 22 Donauufer Autobahn Knoten Kaisermühlen (von und zur A 23, B 301) - Anschlussstelle Kaisermühlen (von und zum Gemeindestraßennetz) - Anschlussstelle Reichsbrücke (von und zur B 8 sowie von und zum Gemeindestraßennetz) - Anschlussstelle IAKW (vom und zum Gemeindestraßennetz) - Anschlussstelle Donaupark (von und zur Brigittenauer Brücke/B 14a) - Anschlussstelle Floridsdorfer Brücke (von und zur

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz