Übereinkommen über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 143/2001 · in Kraft seit 2019-11-15
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Auslieferungsübereinkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten von 1996 wurde im Verhältnis der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Haftbefehl (Rahmenbeschluss 2002/584/JI, Art. 31) ersetzt. Als eigenständiges Instrument ist es überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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