Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass die Ergänzung der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, Teil B: Zusatzpension gesetzwidrig war

· K · BGBl. II Nr. 250/2001 · in Kraft seit 2001-07-25

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung informiert darüber, dass der Verfassungsgerichtshof eine Satzungsbestimmung der Rechtsanwaltskammer Kärnten für gesetzwidrig erklärt hat – und zwar für den Zeitraum bis Ende Mai 1999. Die Feststellung ist schon vor über zwanzig Jahren getroffen und vollständig erledigt worden. Das Dokument hat heute keinerlei operative Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Ergänzung der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, Teil B: Zusatzpension, in der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 4. Juni 1997, kundgemacht im Anwaltsblatt 1997, S 544 und 545, genehmigt mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 19. August 1997, bis zum Ablauf des 31. Mai 1999 gesetzwidrig war StF: BGBl. II Nr. 250/2001 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: 16.02.2023 20001404 NOR30001507

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Juni 2001, V 4/01-8, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 4. Juli 2001, ausgesprochen, dass die Ergänzung der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, Teil B: Zusatzpension, in der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 4. Juni 1997, kundgemacht im Anwaltsblatt 1997, S 544 und 545, genehmigt mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 19. August 1997, bis zum Ablauf des 31. Mai 1999 gesetzwidrig war. 20.09.2021 20001404 NOR40019210

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz