Einführung des Euro in der Verrechnung des Bundeshaushaltes
· V · BGBl. II Nr. 245/2001 · in Kraft seit 2001-08-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 2001 regelte den einmaligen Umstieg der Bundesbuchhaltung von Schilling auf Euro: ab Juli 2001 in Euro, Kassenabrechnungen noch bis Ende 2001 in Schilling, Barzahlungsstellen bis Ende Februar 2002. Alle diese Fristen sind seit über 24 Jahren abgelaufen. Die Verordnung hat keinen Regelungsinhalt mehr und ist eine vollständig erledigte Übergangsmaßnahme.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Verrechnung nach den §§ 78 bis 86 des BHG hat für das Finanzjahr 2001 ab dem 2. Juli 2001 in Euro zu erfolgen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die Kassenabrechnungen gemäß § 87 BHG können für das Finanzjahr 2001 noch in Schilling erfolgen. Ab dem Finanzjahr 2002 sind diese nur mehr in Euro zu erstellen.
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß § 6 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 BHG können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz