Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 119/2001 · in Kraft seit 2001-06-27
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Doppelbesteuerungsabkommen bleiben auch zwischen EU-Mitgliedstaaten unverzichtbar, weil die direkten Steuern nicht EU-weit harmonisiert sind. Das Abkommen beseitigt Doppelbesteuerung und wirkt freiheits- und wirtschaftsfreundlich.
Kategorien
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