Deregulierung, aber richtig

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Vorschaltgeräte-Energieeffizienzverordnung

· V · BGBl. II Nr. 210/2001 · in Kraft seit 2001-06-09

95/01 Elektrotechnik · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Setzte die Richtlinie 2000/55/EG zur Energieeffizienz von Vorschaltgeräten um. Diese Richtlinie wurde von der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und unmittelbar geltenden EU-Ökodesign-Verordnungen abgelöst, die heute die Anforderungen an Lampen-Vorschaltgeräte EU-weit direkt regeln.

Begründung

Diese Verordnung schreibt vor, wie sparsam Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen sein müssen, und setzte dazu eine alte EU-Richtlinie um. Die letzten Verschärfungsstufen liefen 2005 ab, und die zugrunde liegende EU-Richtlinie wurde längst durch unmittelbar geltende EU-Ökodesign-Vorgaben ersetzt. Die nationale Umsetzung ist damit überflüssig und sollte gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetztEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Anl. 4 — ZWEITE STUFE ↗ RIS

Anhang IV (§ 3 Abs. 1, § 8 Abs. 3) ZWEITE STUFE Die während der zweiten Stufe anzuwendenden Werte der maximalen Eingangsleistung der Vorschaltgerät-Lampe-Schaltung sind in der nachstehenden Tabelle festgelegt. Vorschaltgeräte- kategorie Lampenleistung Maximale Eingangsleistung der Vorschaltgerät-Lampe-Schaltung induktive Vorschaltgeräte wechselstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte 1 15 W 13,5 W 23 W 18 W 16 W 26 W 30 W 24 W 38 W 36 W 32 W 43 W 38 W 32 W 45 W 58 W 50 W 67 W 70 W 60 W 80 W 2 18 W 16 W 26 W 24 W 22 W 32 W 36 W 32 W 43 W 3 18 W 16 W 26 W 24 W 22 W 32 W 36 W 32 W 43 W 4 10 W 9,5 W 16 W 13 W 12,5 W 19 W 18 W 16,5 W 26 W 26 W 24 W 34 W 5 18 W 16 W 26 W 26 W 24 W 34 W 6 10 W 9 W 16 W 16 W 14 W 23 W 21 W 19 W 29 W 28 W 25 W 36 W 38 W 34 W 45 W Wenn ein Vorschaltgerät für eine Lampe ausgelegt ist, die zwischen zwei Werten der obigen Tabelle liegt, ist die maximale Eingangsleistung der Vorschaltgerät-Lampe-Schaltung durch lineare Interpolation zwischen den zwei Werten der maximalen Eingangsleistung für die beiden nächstgelegenen Lampenleistungswerte der Tabelle zu berechnen. Beispiel: Wenn ein induktives Vorschaltgerät der Kategorie 1 für eine Lampenleistung von 48 W a

§ 1 — Zweck ↗ RIS

Zweck § 1. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte von Leuchtstofflampen, ABl. Nr. L 279/33 vom 1. November 2000, in österreichisches Recht umgesetzt.

§ 8 — Übergangsbestimmungen ↗ RIS

Übergangsbestimmungen § 8. (1) Vorschaltgeräte, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis 20. Mai 2002 in Verkehr gebracht werden. (2) Für Vorschaltgeräte, die im Zeitraum vom 21. Mai 2002 bis zum 20. November 2005 im EWR erstmals in Verkehr gebracht werden sind zur Bewertung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung die Werte des Anhanges III anzuwenden. (3) Für Vorschaltgeräte, die ab 21. November 2005 im EWR erstmals in Verkehr gebracht werden sind zur Bewertung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung die Werte des Anhanges IV anzuwenden.

KI-Analyse · 2026-07-30 · 15 §§ im Datensatz