Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 94/2001 · in Kraft seit 2001-06-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr. Seit Slowenien im Schengen-Raum ist, findet an dieser Grenze keine Grenzabfertigung mehr statt; die Regelung ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
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