Deregulierung, aber richtig

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Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 93/2001 · in Kraft seit 2001-03-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern mit Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) erleichtert den Warenverkehr. Sie ist verkehrspolitisch sinnvoll und beizubehalten.

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