Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung zwischen Österreich und Estland über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

· Vertrag – Estland · BGBl. III Nr. 90/2001 · in Kraft seit 1997-05-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Binnenmarkt/VO (EG) 1072/2009 – Gemeinschaftslizenz ersetzt bilaterale Genehmigungen

Begründung

Bilaterales Straßengütertransport-Abkommen mit dem heutigen EU-Mitglied Estland samt Genehmigungspflicht. Der grenzüberschreitende Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten ist durch den EU-Binnenmarkt geregelt; das Genehmigungsregime ist überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 3 — TEIL III: STRASSENGÜTERVERKEHR ↗ RIS

TEIL III: STRASSENGÜTERVERKEHR Artikel 3 Genehmigungspflichtige Verkehre 1. Die im Anwendungsbereich angeführten Verkehrsarten bedürfen, sofern mit ihnen ein Straßentransport verbunden ist, einer Genehmigung des Vertragsstaates, in dem die Fahrt auf der Straße stattfindet. 2. Die Genehmigungen werden als Einzelgenehmigungen oder auf Zeit im Rahmen einer Kontingentvereinbarung gemäß Artikel 8 erteilt, und zwar als 17.04.2019 20001339 NOR40018472

KI-Analyse · 2026-07-30 · 14 §§ im Datensatz