Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

· Vertrag – Belarus · BGBl. III Nr. 89/2001 · in Kraft seit 1996-10-15

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt den grenzueberschreitenden Gueterverkehr mit dem Drittstaat Belarus und ist fuer geordneten Transport notwendig. Eine Verdraengung durch Unionsrecht liegt nicht vor.

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