Soziale Sicherheit (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 95/2001 · in Kraft seit 2001-07-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit Tschechien ueber soziale Sicherheit aus 2001; Koordinierung der Sozialsysteme ist ein legitimer Kernzweck. Zwischen EU-Mitgliedern gilt vorrangig die EU-Koordinierungsverordnung, doch das Abkommen behaelt Restanwendungsbereiche (u.a. Zeiten vor dem EU-Beitritt). Bleibt erhalten.
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