Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

· Vertrag – Belarus · BGBl. III Nr. 88/2001 · in Kraft seit 2000-05-18

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung ermoeglicht den grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Belarus und dient dem Verkehr mit einem Drittstaat. Sie ist ein legitimes Verkehrsabkommen ohne unverhaeltnismaessige Inlandsbeschraenkung.

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