Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 87/2001 · in Kraft seit 1994-01-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der grenzueberschreitende Gueterverkehr zwischen Oesterreich und Polen wird seit dem EU-Beitritt Polens durch unmittelbar geltendes EU-Recht geregelt. Das bilaterale Abkommen samt Genehmigungslogik ist dadurch gegenstandslos geworden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH ↗ RIS
TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH Artikel 1 1. Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr und Transitverkehr) auf der Straße, auf der Schiene und im Kombinierten Verkehr zwischen Österreich und Polen. 2. Die Vereinbarung bezieht sich daher 3. Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich bleibt den nationalen Regelungen vorbehalten und wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. 12.05.2017 20001334 NOR40018350
KI-Analyse · 2026-07-30 · 22 §§ im Datensatz