Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Aserbaidschan)

· Vertrag – Aserbaidschan · BGBl. III Nr. 85/2001 · in Kraft seit 2001-05-28

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Investitionsschutzabkommen mit Aserbaidschan; schützt Investoren und stärkt wirtschaftliche Freiheit.

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