Auflassung eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße
· V · BGBl. II Nr. 188/2001 · in Kraft seit 2001-05-16
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat einen Abschnitt der B 311 Pinzgauer Straße als Bundesstraße aufgelassen, nachdem die Umfahrung Schwarzach fertiggestellt und dem Verkehr übergeben worden war. Die Auflassung wurde 2001 vollzogen und die aktuellen Straßenverhältnisse entsprechen seither diesem Stand. Als erledigte Verwaltungsmaßnahme ohne fortwirkende Regelungswirkung kann die Verordnung gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auflassung eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße BGBl. II Nr. 188/2001 16.05.2001 Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau StF: BGBl. II Nr. 188/2001 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2000, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Der Straßenteil der B 311 Pinzgauer Straße von km 10,335 bis km 15,250 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, BGBl. Nr. 587/1994 bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Schwarzach” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz