Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

· BG · BGBl. I Nr. 49/2001 · in Kraft seit 2001-05-09

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz ermächtigte den Bund zu einer einmaligen Zahlung von rund 5,7 Millionen Euro an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Der Beitrag wurde längst geleistet; das Gesetz hat keinerlei fortbestehende operative Wirkung mehr. Es ist eine erledigte Einmalbefugnis ohne Regelungsinhalt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund leistet zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 5 665 180 Euro.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz