Deregulierung, aber richtig

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Emblem - Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

· K · BGBl. II Nr. 157/2001 · in Kraft seit 2001-04-14

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützt das Emblem der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) vor Markeneintragung in Österreich. Die BIZ ist eine der bedeutendsten internationalen Finanzinstitutionen und nutzt ihr Emblem aktiv. Die Schutzwirkung nach § 4 Markenschutzgesetz ist fortdauernd sinnvoll. Die Kundmachung ist beizubehalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Emblem - Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BGBl. II Nr. 157/2001 14.04.2001 Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich StF: BGBl. II Nr. 157/2001

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz