Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung und Emblem - Pan-Amerikanische Gesundheitsorganisation

· K · BGBl. II Nr. 156/2001 · in Kraft seit 2001-04-14

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützt den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Pan-Amerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO) vor Markeneintragung in Österreich. PAHO ist eine aktive internationale Organisation der WHO und der Schutz ihrer Kennzeichen nach dem Markenschutzgesetz ist fortdauernd relevant. Die Kundmachung ist beizubehalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Name, Abkürzung und Emblem - Pan-Amerikanische Gesundheitsorganisation BGBl. II Nr. 156/2001 14.04.2001 Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Pan-Amerikanischen Gesundheitsorganisation StF: BGBl. II Nr. 156/2001

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name (in Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch), die Abkürzung (in Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch) und das Emblem der Pan-Amerikanischen Gesundheitsorganisation, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz