Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung V. d. Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten

· K · BGBl. II Nr. 133/2001 · in Kraft seit 2001-03-28

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlichte die Aufhebung einer Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten durch den Verfassungsgerichtshof. Die Informationspflicht wurde erfüllt, die aufgehobene Verordnung und das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in dieser Form existieren nicht mehr. Als abgeschlossene historische Rechtsdokumentation hat die Kundmachung keinerlei operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung V. d. Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBl. II Nr. 133/2001 Art. 1 28.03.2001

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz