VfGH-Ausspruch, dass Punkt 9.2 erster Satz der Standesregeln der Ziviltechniker gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 118/2001 · in Kraft seit 2001-03-09
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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