Anerkennung akademischer Grade und Titel (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. III Nr. 45/2001 · in Kraft seit 2001-03-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser bilaterale Notenwechsel regelt die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade zwischen Österreich und Italien und reduziert damit bürokratische Hürden für die akademische Mobilität zwischen beiden Ländern. Er ergänzt das EU-Recht, das die rein akademische Äquivalenz von Studienabschlüssen (im Unterschied zu Berufsqualifikationen) nicht vollständig harmonisiert. Da der Vertrag Freizügigkeit und akademischen Austausch fördert, dient er dem Ziel der Freiheit. Als völkerrechtliches Instrument könnte er nur durch formelle Kündigung beendet werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt. Die im Notenwechsel vorgesehenen Notifikationen wurden am 29. Juli 1999 bzw. 9. Jänner 2001 vorgenommen; der Notenwechsel tritt mit 1. März 2001 in Kraft.
Art. 1 ↗ RIS
S.E. Herrn Umberto Ranieri Staatssekretär im Außenministerium in Rom Wien, am 28. Jänner 1999 Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Im Hinblick auf die vorausgegangenen Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel in Durchführung des Artikels 10 des Übereinkommens vom 14. März 1952 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern *1) sowie die Ergebnisse der österreichisch-italienischen Expertenkommission, die in der 13. Tagung (11. bis 13. November 1997, Wien), in der 14. Tagung (13. bis 14. März 1998, Rom) und in der 15. Tagung (27. bis 28. Juli 1998, Wien) erzielt wurden, beehre ich mich, im Namen meiner Regierung folgende einvernehmliche Regelung vorzuschlagen: 1. (1) Mit dem vorliegenden Notenwechsel wird der Notenwechsel samt Anhang über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik *2), der am 11. September 1996 in Rom unterfertigt wurde, abgeändert. Die beiliegende Liste gleichgestellter akademischer Grade und Titel ist integrierender Bestandteil (Anlage) des vorliegenden Notenwechsels. (
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz