Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen an ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeiter (Belarus)

· Vertrag – Belarus · BGBl. III Nr. 44/2001 · in Kraft seit 2001-01-25

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit bei freiwilligen Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und dient einem legitimen historischen Ausgleich. Es beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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