Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen an ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeiter (Belarus)
· Vertrag – Belarus · BGBl. III Nr. 44/2001 · in Kraft seit 2001-01-25
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit bei freiwilligen Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und dient einem legitimen historischen Ausgleich. Es beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.
Kategorien
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