Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der S 31 Burgenland Schnellstraße und der B 50 Burgenland Straße im Bereich der Gemeinden Neutal, Stoob, Oberpullendorf und Steinberg-Dörfl

· V · BGBl. II Nr. 88/2001 · in Kraft seit 2001-02-17

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung bestimmte 2001 den Trassenverlauf der S 31 Burgenland Schnellstraße und der B 50 im Bereich mehrerer Gemeinden. Die Infrastrukturplanung wurde umgesetzt und die Straße ist in Betrieb. Als erledigte Planungsentscheidung hat die Verordnung keine fortwirkende Regelungswirkung und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 31 Burgenland Schnellstraße und der B 50 Burgenland Straße im Bereich der Gemeinden Neutal, Stoob, Oberpullendorf und Steinberg-Dörfl StF: BGBl. II Nr. 88/2001 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2000, wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 23.04.2026 20001183 NOR30001270

Art. 1 ↗ RIS

Die neu herzustellende Straßentrasse schließt bei km 76,750 an den mit BGBl. Nr. 445/1991 verordneten Abschnitt im Bereich der Anschlussstelle Neutal, deren Rampe 40 geringfügig geändert wird, an, führt in südöstlicher Richtung dem Harlingbach entlang, schwenkt dann nach Osten, quert den Harlingbach mit einem Talübergang und führt in einem Einschnitt beim Noplerberg nach Süden zum Knoten Oberpullendorf. Von dort verläuft die Trasse in südlicher Richtung, der Gemeindegrenze zwischen Oberpullendorf und Steinberg-Dörfl folgend und endet bei km 84,288 an der unter Punkt 2 verordneten Kreisverkehrsanlage im Zuge der B 50 Burgenland Straße. - Im Knoten Oberpullendorf zweigt der Zubringer Stoob/Süd ab, folgt in etwa nordöstlicher Richtung dem Hang des Noplerberges und bindet bei km 94,230 der B 50 Burgenland Straße in die unter Punkt 2 verordnete Kreisverkehrsanlage südlich von Stoob ein. Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 94,050 über eine Kreisverkehrsanlage mit Anbindung des unter Punkt 1 verordneten Zubringers Stoob/Süd bis km 94,450 und von km 98,796 über eine Kreisverkehrsanlage mit Anbindung der unter Punkt 1 verordneten Trasse der S 31 Burgenland Schnellstraße bis km

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz