Entschädigungsfondsgesetz
· BG · BGBl. I Nr. 12/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2002 · in Kraft seit 2002-08-07
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Entschädigungsfondsgesetz richtet einen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus ein. Eine legitime Wiedergutmachungsaufgabe. Bleibt.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Anl. 1 ↗ RIS
Anhang Definition des Begriffs „österreichische Unternehmen“ Der Begriff „österreichische Unternehmen“ im Sinne dieses Bundesgesetzes wird wie folgt definiert:
KI-Analyse · 2026-06-06 · 49 §§ im Datensatz