Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlussstelle Spielfeld (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Spielfeld
· V · BGBl. II Nr. 72/2001 · in Kraft seit 2001-02-07
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legte 2001 den Verlauf der neuen Zu- und Abfahrtsrampen an der Anschlussstelle Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn fest. Die Infrastruktur wurde entsprechend gebaut und ist seit Jahren in Betrieb; die Planungsverordnung hat ihre Funktion als einmalige Baurechtsgrundlage vollständig erfüllt. Eine fortwirkende Regelungswirkung ist nicht erkennbar. Die Streichung hätte keine praktischen Folgen für den Straßenbetrieb.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlussstelle Spielfeld (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Spielfeld StF: BGBl. II Nr. 72/2001 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 10.03.2026 20001168 NOR30001255
Art. 1 ↗ RIS
Die Anschlussstelle “Spielfeld” (Vollausbau) der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Spielfeld wie folgt bestimmt: Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlussstelle zu einer Vollanschlussstelle liegen bei AB-km 228,5 und stellen über den bestehenden Autobahnzubringer der Halbanschlussstelle Spielfeld die Verbindung von und in Richtung Slowenien her. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Spielfeld aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 2a 12A 2/96-4 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 816.509/28-VI/B/5/99 vom 12. Jänner 2000 genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 816.509/26-III/6/00 vom 17. Jänner 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öf
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz