Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße und der B 227 Donaukanal Straße im Bereich der Stadt Wien
· V · BGBl. II Nr. 66/2001 · in Kraft seit 2001-02-01
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung bestimmt den Verlauf von Abschnitten der B 3 und B 227 in Wien (Nordbrückenrampen und Zufahrten) und bildet die rechtliche Grundlage für diese Bundesstraßenabschnitte in der Bundeshauptstadt. Solange diese Straßen als Bundesstraßen gewidmet sind, ist die Verordnung operativ notwendig für die Straßenverwaltung und Rechtssicherheit.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nordbrückenzufahrt, Nordbrückenabfahrt, Zufahrtsrampe 20.03.2026 20001163 NOR40016315
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz