Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren

· K · BGBl. II Nr. 63/2001 · in Kraft seit 2001-01-31

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht die VfGH-Entscheidung, dass zwei Verordnungen über Stromnetztarife aus den späten 1990er-Jahren gesetzwidrig waren. Der Strommarkt wurde seither vollständig neu reguliert; die beanstandeten Verordnungen existieren längst nicht mehr. Diese historische Kundmachung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, und die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden, gesetzwidrig waren StF: BGBl. II Nr. 63/2001 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: 16.02.2023 20001160 NOR30001247

Art. 1 ↗ RIS

21.09.2021 20001160 NOR40016299

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz