Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen – Zusatzprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 26/2001 · in Kraft seit 2025-12-02

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zusatzprotokoll ergänzt das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen und erleichtert deren Rückführung in den Heimatstaat. Es dient einem legitimen justiziellen Kooperationszweck.

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