Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen – Zusatzprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 26/2001 · in Kraft seit 2025-12-02
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zusatzprotokoll ergänzt das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen und erleichtert deren Rückführung in den Heimatstaat. Es dient einem legitimen justiziellen Kooperationszweck.
Kategorien
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