Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 19/2001 · in Kraft seit 2000-12-12
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit Tschechien ueber die freiwilligen oesterreichischen Leistungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter (Versoehnungsfonds); auch wenn die Zahlungen abgeschlossen sind, handelt es sich um ein historisch bedeutsames Aussoehnungsinstrument ohne jede Freiheitsbeschraenkung. Bleibt erhalten.
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