Deregulierung, aber richtig

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Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 19/2001 · in Kraft seit 2000-12-12

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen mit Tschechien ueber die freiwilligen oesterreichischen Leistungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter (Versoehnungsfonds); auch wenn die Zahlungen abgeschlossen sind, handelt es sich um ein historisch bedeutsames Aussoehnungsinstrument ohne jede Freiheitsbeschraenkung. Bleibt erhalten.

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