Deregulierung, aber richtig

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Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des Nationalsozialistischen Regimes (Ukraine)

· Vertrag – Ukraine · BGBl. III Nr. 18/2001 · in Kraft seit 2000-12-11

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen ueber die Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter; historisch-humanitaerer Zweck.

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