Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Russische Föderation)
· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. III Nr. 17/2001 · in Kraft seit 2000-12-15
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen setzt freiwillige Leistungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter um; es ist ein historisch begründeter Ausgleich und beschränkt keine Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz