Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechtenstein)
· Vertrag – Schweiz, Liechtenstein · BGBl. III Nr. 1/2001 · in Kraft seit 2001-01-01
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein. Regelt die geordnete Rückübernahme unrechtmäßig aufhältiger Personen; anerkannter legitimer Kernbereich staatlicher Migrationssteuerung.
Kategorien
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