Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinde Maishofen
· V · BGBl. II Nr. 41/2001 · in Kraft seit 2001-01-17
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmt die Trasse der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich Maishofen, einschließlich einer Unterflurführung durch die Ortsdurchfahrt Kirchham. Sie ist die rechtliche Grundlage für diesen Abschnitt und bleibt operativ, solange die Strecke als Bundesstraße existiert. Kein allgemeines Recht kann diese spezifische Trassenbestimmung ersetzen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Gemeinde Maishofen wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 50,940, unterführt in der Folge die bestehende Bundesstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirchham als Unterflurtrasse und bindet bei km 52,622 wieder in den Bestand ein. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Maishofen aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 815 311/22-VI/B/5/99 vom 20. April 2000 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 815 311/22-III/6/00 vom 14. Dezember 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundes
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz