Bestimmung des Straßenverlaufes der B 63 Steinamangerer Straße – Baulos „Großpetersdorf-Dürnbach (2. Teil)“ im Bereich der Gemeinden Schachendorf und Weiden bei Rechnitz
· V · BGBl. II Nr. 39/2001 · in Kraft seit 2001-01-17
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmt die Trasse der B 63 Steinamangerer Straße im Bereich Schachendorf-Weiden bei Rechnitz und ist die rechtliche Grundlage für diesen Straßenabschnitt. Sie bleibt operativ notwendig, solange diese Strecke als Bundesstraße besteht, da sie die Eigentumsgrundlagen und Baugenehmigungen definiert.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 63 Steinamangerer Straße wird im Bereich der Gemeinden Schachendorf und Weiden bei Rechnitz wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im Anschluss an die Umfahrung Großpetersdorf bei km 33,20, verläuft sodann in gestreckter Linienführung unter Ausschaltung zwei bestehender Kehren und bindet bei km 35,70 in den Bestand ein. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Schachendorf und Weiden bei Rechnitz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 813 063/24-VI/B/5/99 vom 17. Dezember 1999 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 813 063/9-III/6/00 vom 29. November 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Ei
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz