Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Tourismusmanagement)“
· V · BGBl. II Nr. 38/2001 · in Kraft seit 2001-02-01
72/01 Hochschulorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung ermächtigte die Wirtschaftsuniversität Wien zur Verleihung des MAS-Grads in Tourismusmanagement auf Basis des aufgehobenen UniStG. Das Universitätsgesetz 2002 hat die Notwendigkeit solcher Verordnungen beseitigt; Universitäten verleihen Titel heute autonom. Die Verordnung ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Tourismusmanagement“ der Wirtschaftsuniversität Wien ist der akademische Grad „Master of Advanced Studies (Tourismusmanagement)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2001 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz