7. MBA-Verordnung
· V · BGBl. II Nr. 36/2001 · in Kraft seit 2001-02-01
72/01 Hochschulorganisation; 72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung ermächtigte die Donau-Universität Krems zur Verleihung des MBA-Grads für den Lehrgang Aviation MBA auf Basis des aufgehobenen Universitäts-Studiengesetzes und des DUK-Errichtungsgesetzes. Mit dem Universitätsgesetz 2002 sind solche Einzeldelegationen weggefallen. Die Verordnung ist obsolet.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Aviation MBA“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2001 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz