Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattersburg
· V · BGBl. II Nr. 34/2001 · in Kraft seit 2001-01-17
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine zweite Notarstelle in Mattersburg und verbessert damit den Zugang der Bevölkerung zu notariellen Dienstleistungen. Sie ist die rechtliche Grundlage für diese Notariatsstelle. Obwohl das übergeordnete System staatlich festgelegter Notariatsstellen selbst wettbewerbsbeschränkend ist, erhöht diese konkrete Verordnung das Angebot – eine Abschaffung würde den Zugang verringern, nicht verbessern.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattersburg errichtet. 31.10.2017 20001108 NOR40015329
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz