Soziale Sicherheit (Türkei)
· Vertrag – Türkei · BGBl. III Nr. 219/2000 · in Kraft seit 2000-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über soziale Sicherheit koordiniert Versicherungsansprüche zwischen Österreich und der Türkei. Das schützt Erwerbstätige und ist legitime Sozialkoordination.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 37 §§ im Datensatz