Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Soziale Sicherheit (Türkei)

· Vertrag – Türkei · BGBl. III Nr. 219/2000 · in Kraft seit 2000-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über soziale Sicherheit koordiniert Versicherungsansprüche zwischen Österreich und der Türkei. Das schützt Erwerbstätige und ist legitime Sozialkoordination.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 37 §§ im Datensatz