Soziale Sicherheit (Polen)
· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 212/2000 · in Kraft seit 2000-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber soziale Sicherheit mit Polen; wahrt Versicherungsanspruerche der Erwerbstaetigen und ist durch das EU-Koordinierungsrecht weitgehend absorbiert, kann aber guenstigere Regelungen erhalten.
Kategorien
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