Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 212/2000 · in Kraft seit 2000-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Sozialversicherungskoordinierung zwischen EU-Mitgliedstaaten laeuft seit Polens Beitritt ueber VO (EG) 883/2004, die bilaterale Abkommen weitgehend ersetzt (ausser guenstigeren Altregelungen).

Begründung

Abkommen ueber soziale Sicherheit mit Polen; wahrt Versicherungsanspruerche der Erwerbstaetigen und ist durch das EU-Koordinierungsrecht weitgehend absorbiert, kann aber guenstigere Regelungen erhalten.

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