Deregulierung, aber richtig

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Bundesfinanzgesetz 2001

BFG 2001 · BG · BGBl. I Nr. 1/2001 · in Kraft seit 2001-01-01

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn
60%Konfidenz

Begründung

Das Bundesfinanzgesetz 2001 ist das Budget für das abgelaufene Finanzjahr 2001. Gegenstandslos; bereinigen.

Kategorien

Überholt/gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2001 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeiner Haushalt Ausgleichs-haushalt Gesamt-haushalt (Beträge in Millionen Schilling) Ausgaben: 809 077,607 506 567,952 1 315 645,559 Einnahmen: 776 310,845 539 334,714 1 315 645,559 Abgang: 32 766,762 – – Überschuss: – 32 766,762 – Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2001 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden. Ausgleichshaushalt, Geamthaushalt 29.10.2019 20001065 NOR40014584

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 22 §§ im Datensatz