Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz
Euro-GenBeG · BG · BGBl. I Nr. 136/2000 · in Kraft seit 2000-12-30
21/04 Genossenschaftsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz diente einzig dazu, Geschäftsanteile von Genossenschaften einmalig von Schilling auf Euro umzustellen. Die Fristen dafür liefen 2001 und 2002 ab und sind längst verstrichen. Die Umstellung ist abgeschlossen, das Gesetz hat keine Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 § 1 — Gesetzliche Umrechnung der Geschäftsanteile ↗ RIS
Gesetzliche Umrechnung der Geschäftsanteile § 1. Die Geschäftsanteile werden mit dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Art. 123 Abs. 4 erster Satz des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umgerechnet. Der ermittelte Betrag wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Art. 1 § 2 — Umstellung der Geschäftsanteile ↗ RIS
Umstellung der Geschäftsanteile § 2. Über die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro beschließt die Generalversammlung, abweichend von § 33 Abs. 2 GenG oder einer in der Satzung vorgesehenen höheren Mehrheit oder von weiteren Erfordernissen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies gilt auch, wenn mit der Umstellung eine Erhöhung oder Herabsetzung der Geschäftsanteile verbunden wird, durch die der Betrag der Geschäftsanteile auf den nächsthöheren oder nächstniedrigeren ganzzahligen Eurobetrag gestellt wird.
Art. 4 § 3 — Übergangsbestimmungen ↗ RIS
Übergangsbestimmungen § 3. (1) Die Anmeldung einer neu gegründeten Genossenschaft zur Eintragung in das Firmenbuch darf nach dem 31. Dezember 2001 nur erfolgen, wenn der Betrag der Geschäftsanteile auf Euro lautet. (2) Genossenschaften haben ihre Satzungen bis spätestens 31. Dezember 2002 an die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzupassen.
KI-Analyse · 2026-06-06 · 12 §§ im Datensatz