Übertragung der Donau Transport Entwicklungsges.m.b.H. an den Bund
· BG · BGBl. I Nr. 142/2000 · in Kraft seit 2000-12-30
31/04 Bundesbeteiligungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Bundesminister zum einmaligen Kauf der Anteile an der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. zu einem festgelegten Preis. Der Kauf wurde im Jahr 2000 vollzogen; § 1 hat damit keine operative Wirkung mehr. Die laufende Verwaltung von Staatsbeteiligungen ist durch das allgemeine Bundesbeteiligungsrecht geregelt und braucht kein eigenes Einzelgesetz.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, die Anteilsrechte an der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. für den Bund zum Preis von 380 864 Euro zu erwerben.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. obliegt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz