Deregulierung, aber richtig

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Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

KGEG · BG · BGBl. I Nr. 142/2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001 · in Kraft seit 2001-01-01

67 Versorgungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn
35%Konfidenz

Begründung

Das Gesetz führte eine Entschädigung für Kriegsgefangene ein. Der Kreis der Berechtigten ist heute praktisch erloschen; weitgehend gegenstandslos – sorgfältig zu bereinigen.

Kategorien

Überholt/gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 — Personenkreis ↗ RIS

Personenkreis § 1. Österreichische Staatsbürger, die

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 24 §§ im Datensatz