Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – Fakultativprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 206/2000 · in Kraft seit 2016-05-10
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Fakultativprotokoll eröffnet ein Individualbeschwerdeverfahren zur Frauenrechtskonvention und stärkt damit den Rechtsschutz Betroffener. Es begründet keine Beschränkung inländischer Freiheit.
Kategorien
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