Soziale Sicherheit (Portugal)
· Vertrag – Portugal · BGBl. III Nr. 205/2000 · in Kraft seit 2001-02-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen Oesterreich und Portugal richtet sich seit dem EU-Beitritt nach der unmittelbar geltenden VO 883/2004, die bilaterale Abkommen zwischen Mitgliedstaaten grundsaetzlich ersetzt. Das gesonderte Abkommen ist damit weitgehend ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz