Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Portugal)

· Vertrag – Portugal · BGBl. III Nr. 205/2000 · in Kraft seit 2001-02-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. VO (EG) 883/2004 Art. 8 (ersetzt bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Mitgliedstaaten)

Begründung

Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen Oesterreich und Portugal richtet sich seit dem EU-Beitritt nach der unmittelbar geltenden VO 883/2004, die bilaterale Abkommen zwischen Mitgliedstaaten grundsaetzlich ersetzt. Das gesonderte Abkommen ist damit weitgehend ueberholt.

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Durch anderes Recht ersetzt

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