Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Identitätsausweis-Verordnung

IdentAV · V · BGBl. II Nr. 379/2000 · in Kraft seit 2000-12-01

41/01 Sicherheitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt fest, dass der oesterreichische Identitaetsausweis als faelschungssichere Plastikkarte nach einem bestimmten Muster gestaltet sein muss. Sichere Ausweisdokumente verhindern Identitaetsbetrug und sind eine legitime staatliche Aufgabe. Die Verordnung scheint noch in Kraft zu sein, allerdings ist die Anlage mit der Kartendarstellung im vorliegenden Text nicht einsehbar, was eine Beurteilung der technischen Aktualitaet erschwert.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Identitätsausweis ist als Karte auf Kunststoffbasis nach dem Muster der Anlage zu gestalten.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Für die Herstellung des Dokumentes sind Verfahren zu wählen, wie sie in der Europäischen Union für die fälschungssichere Gestaltung von Dokumenten vorgesehen werden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz