Deregulierung, aber richtig

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Gliederung der Uni Wien, Uni Innsbruck, TU Wien und TU Graz in Fakultäten

· V · BGBl. II Nr. 373/2000 · in Kraft seit 2000-10-01

72/01 Hochschulorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung teilte die Universitäten Wien, Innsbruck, TU Wien und TU Graz auf Grundlage des inzwischen aufgehobenen Universitätsorganisationsgesetzes 1993 in Fakultäten auf. Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurde die staatliche Detailsteuerung der Universitätsorganisation abgeschafft; Universitäten gliedern sich seither autonom in Organisationseinheiten. Die Verordnung ist vollständig obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Universität Wien gliedert sich in folgende Fakultäten: (2) Die Universität Innsbruck gliedert sich in folgende Fakultäten: (3) Die Technische Universität Wien gliedert sich in folgende Fakultäten: (4) Die Technische Universität Graz gliedert sich in folgende Fakultäten:

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2000 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz