Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 191/2000 · in Kraft seit 2000-10-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Globalabkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko aus dem Jahr 2000 ist weiterhin in Kraft. Das modernisierte Nachfolgeabkommen wurde zwar verhandelt und abgeschlossen, ist aber von allen EU-Mitgliedstaaten noch nicht vollständig ratifiziert. Das alte Abkommen bleibt daher operativ notwendig.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten. Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits StF: BGBl. III Nr. 191/2000 (NR: GP XX RV 1482 AB 1606 S. 159. BR: AB 5895 S. 651.) Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits samt Anhang und Schlussakte wird genehmigt. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Die Notifikation gemäß Art. 60 Abs
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz