Soziale Sicherheit (Tunesien)
· Vertrag – Tunesien · BGBl. III Nr. 197/2000 · in Kraft seit 2000-11-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über soziale Sicherheit koordiniert Versicherungsansprüche zwischen Österreich und Tunesien. Das schützt Erwerbstätige und ist legitime Sozialkoordination.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 34 §§ im Datensatz