Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Tunesien)

· Vertrag – Tunesien · BGBl. III Nr. 197/2000 · in Kraft seit 2000-11-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über soziale Sicherheit koordiniert Versicherungsansprüche zwischen Österreich und Tunesien. Das schützt Erwerbstätige und ist legitime Sozialkoordination.

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