Zuschuss - Kärnten - 80. Jahrestag der Volksabstimmung
· BG · BGBl. I Nr. 119/2000 · in Kraft seit 2000-11-25
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz gewährte dem Land Kärnten im Jahr 2000 einen einmaligen Bundeszuschuss von 55 Millionen Schilling anlässlich des 80. Jahrestages der Volksabstimmung. Die Zahlung ist längst erfolgt, der Schilling als Währung abgeschafft. Das Gesetz ist vollständig vollzogen und hat keinerlei operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 80. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, wonach sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Zugehörigkeit zur Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 2000 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz